Während sich die meisten Kinder auf den Wechsel von der Kita in die Grundschule freuen und stolz auf ihren Status als „Schulkind“ sind, mischt sich bei einigen Kindern wie auch Eltern eine Traurigkeit und Angst über den bevorstehenden neuen Lebensabschnitt und dessen Veränderung in der Kindheit mit ein.
Der Wechsel von der Kita in die Grundschule stellt für alle Kinder eine große Herausforderung dar. Sie wechseln von einem bekannten Umfeld in ein völlig neues System mit neuen Bezugspersonen und neuen Rahmenbedingungen. Daher ist es wichtig, die Kinder angemessen auf diesen Wechsel vorzubereiten, damit sie mit den schulischen Anforderungen zurechtkommen. Für einen guten Einstieg in die Schule ist eine gute Grundlage des Lernen Wollens, der Neugierde, Freude und Anstrengungsbereitschaft wichtig.
Dass dieser Übergang kein Bruch sondern eine Brücke wird, müssen alle Beteiligten, Eltern, pädagogische Fachkräfte der Einrichtung und Lehrkräfte, eine gute, frühzeitige, respektvolle und vertrauensvolle Zusammenarbeit erfahren und erleben können.
2. Defintion
- Die Großen unserer Einrichtung
Unter den Großen verstehen wir alle Kinder, die zum nächsten Schuljahresbeginn schulpflichtig sind. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.
- Kann-Kinder
Kann-Kinder nennen wir die Kinder, die bis zum 31. Dezember des Jahres sechs Jahre alt werden. Eine vorzeitige Einschulung von Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind, ist möglich, wenn aufgrund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die vorzeitige Einschulung wird von den Sorgeberechtigen bei der Schulleitung der aufnehmenden Grundschule beantragt, welche die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme an der Schule trifft.
- Rückstellkinder
Die Zurückstellung bietet Eltern und Schule die Möglichkeit, individuell auf die Entwicklung des Kindes einzugehen. Über die Zurückstellung entscheidet die Schule unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. Eltern können schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder für eine Grundschulförderklasse anmelden.Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird - hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu. Die Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt.Die Förderungs- und Betreuungszeit für ein Kind soll 22 Wochenstunden betragen, wobei die gemeinsame Förderungs- und Betreuungszeit mindestens 13 bis 15 Stunden beträgt. Einzelförderung als zusätzliche und zeitlich begrenzte Maßnahme ist möglich.Für zurückgestellte Kinder mit leichten sprachlichen Behinderungen können entsprechende sprachheilpädagogische Maßnahmen durchgeführt werden. Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot durch die Schulverwaltung festgestellt wird, werden nicht aufgenommen.
- ESU (Einschulungsuntersuchung)
Bereits im vorletzten Kitajahr werden die Kinder vom Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Lörrach in unserer Einrichtung hinsichtlich der Schulreife untersucht. Die Eltern erhalten hierfür im Vorfeld ein Informationsschreiben über die Untersuchung und einen Fragebogen zum Ausfüllen. Zudem erhalten die Eltern ein Schreiben über die Entbindung der Schweigepflicht, so dass sich die pädagogischen Mitarbeiter mit dem Untersuchers des Fachbereichs Gesundheit über das zu untersuchende Kind austauschen dürfen.
Sollte ein Kind an dem ihm vorgegebenen Termin verhindert sein, werden die Eltern mit dem Kind zur Untersuchung in das Landratsamt Lörrach eingeladen.
Nach der Untersuchung erhalten die Eltern Informationen über den Befund der Untersuchung und gegebenenfalls die Aufforderung weitere Untersuchungen durchführen zu lassen. Einen Durchschlag der Untersuchungsergebnisse geben die Eltern bei Ihrem Kinderarzt ab, ein weitere Durchschlag erhält die Kita.
Die Teilnahme an der ESU ist für die alle Kinder im vorletzten Kitajahr verpflichtend.
3. Kooperation
In welche Grundschule das Kind gehen soll, kann nicht frei ausgewählt werden. Die Schulbezirke sind nach Wohnbezirken eingeteilt. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden.
In welche Grundschule das Kind gehen soll, kann nicht frei ausgewählt werden. Die Schulbezirke sind nach Wohnbezirken eingeteilt. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden.
Damit das Kind an der Kooperation mit der Grundschule teilnehmen kann ist das Einverständnis der Eltern notwendig. Mit diesem Einverständnis entbinden die Eltern zugleich die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung gegenüber der Grundschule von ihrer Schweigepflicht, so dass sich die beiden Institutionen im Rahmen der Kooperation miteinander über die Stärken und Schwächen des Kindes austauschen dürfen.
a) Zielsetzung
Kinder sind in ihren Entwicklungs- und Lernprozessen auf Erwachsene angewiesen. Die werden bei ihren Lernerfahrungen gestärkt, wenn sie eine frühzeitige und nachhaltige Begleitung erfahren die ihre natürliche Lernbegeisterung aufgreift und unterstützt. Daran beteiligen sich zunächst Eltern, Familie und das soziale Umfeld des Kindes.
Spätestens nach Eintritt in die Kita sind die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung für die Betreuung, Bildung und Erziehung mitverantwortlich.
Die Ziele einer guten Kooperation sind:
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- Den Kindern den Übergang in die Grundschule erleichtern
- Kontakt zu den Lehrern aufbauen
- Kontakt und Beziehung zu den künftigen Mitschülern aufbauen
- Ängste abbauen
- Neugierde und Freude auf die Schule wecken
- Die Räumlichkeiten der Schule kennenlernen
- In einer altersgemäßen ganzheitlichen Förderung im motorischen, sozialen, kognitiven und emotionalen Bereich werden Bildungsanreize geschaffen.
- Die Kinder werden bei der Entwicklung eines positiven Selbstbildes, im Selbstvertrauen und in der Selbständigkeit unterstützt und herausgefordert.
- Die Kinder werden zur Lösung komplexerer Aufgabenstellungen herausgefordert und erhalten dabei von den pädagogischen Fachkräften die notwendige Unterstützung.
- Die Berücksichtigung aller im Orientierungsplan des Landes Baden Württemberg genannten Bildungs- und Entwicklungsfelder ist gewährleistet.
b) Ablauf der Kooperation
Bereits vor den Sommerferien, bevor die Kinder in das letzte Kitajahr starten, besucht die Kooperationslehrerin die Großen in unserer Einrichtung um die Kinder im Spiel frei und ungezwungen kennen zu lernen und zu beobachten.
Nach den Sommerferien und dem Beginn des letzten Jahres in der Kita beginnt für die Großen die Zeit des langsamen Abschiednehmens und der intensiven Vorbereitung auf den neuen Lebensabschnitt. Das letzte Jahr in der Kita erhält hierbei eine besondere Bedeutung.
Die zukünftigen Schulanfänger….
- Lernen sich als Mitglied der Gruppe der Großen kennen
- Sollten die Einrichtung regelmäßig besuchen
- Treffen sich in regelmäßigen Abständen für besondere Angebote mit der Kooperationslehrerin der Grundschule
- Werden durch spezielle Angebote und Aktivitäten nur für die Großen während des Jahres gefördert und gefordert
- Haben die Möglichkeit ihre Schultüte in der Kita zu gestalten
- Werden in die Grundschule zum Unterrichtsbesuch eingeladen
- Machen spezielle Ausflüge
- Werden gemeinsam mit ihren Eltern zum Schulcafe in der Kita eingeladen
- Feiern am Ende des Kitajahres eine Segnungsfeier in der katholischen Kirche mit Eltern, Geschwistern und pädagogischen Fachkräften.
Die Kooperationslehrerin der Grundschule dokumentiert zahlreiche Beobachtungen über jedes einzelne Kind. Die Kooperationslehrerin bietet bei Bedarf Entwicklungsgespräche über den Verlauf der Kooperation an und spricht eine Empfehlung über die richtige Schulwahl aus.
c) Gestaltung des Abschiedes von der Kita
Um den Übergang von Kita zur Schule zu schaffen, gehört auch der Abschied von der Kitazeit dazu.
Durch eine positive Einstellung zur Neugier und Vorfreude auf die Schule unterstützen wir das Kind und machen ihm Mut. Durch aufmunternde Gespräche und das Heranführen an den Schulalltag möchten wir dem Kind seine Sorgen und Ängste vor dem Schulbeginn nehmen. Zum Ende des Kitajahres findet eine Segnungsfeier der künftigen Erstklässler in der benachbarten St. Josefskirche statt.
Als Erinnerung an die Kitazeit bekommen die Kinder ihr Portfolio zum Abschied mit nach Hause. Das Mitnehmen aller persönlichen Gegenstände des Kindes aus der Kita ist der endgültige Abschied aus der Einrichtung.


