Pädagogische Konzepte

 

Die Aufgaben und Richtlinien der Kita orientieren sich am Kindergartengesetz des Landes Baden-Württemberg. Daraus abgeleitet ist der Orientierungsplan des Landes Baden-Württemberg für die pädagogische Arbeit maßgebend.
 
Als Bildungseinrichtung unterstützen wir familienergänzend Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder. Wir begegnen den Familien auf Augenhöhe und legen großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes. Wichtig dabei ist uns eine positive zwischenmenschliche Bindung zum Kind und die damit verbundene Wertschätzung der Herkunftskultur der Familie: Das Kind soll sich in unserer Einrichtung körperlich und psychisch wohlfühlen, damit es sich seinen Möglichkeiten entsprechend zu einer eigenständigen Persönlichkeit mit eigenverantwortlichem Handeln entwickeln kann.
 
Die Gemeinschaftsfähigkeit des Kindes wird gefördert, Benachteiligungen sollen ausgeglichen werden: Kinder verschiedener Herkunft und mit unterschiedlicher Lebensgeschichte werden befähigt, in Situationen ihres gegenwärtigen Lebens möglichst autonom, kompetent und solidarisch zu handeln. Regeln, Rituale und Ordnungen sind für eine gut funktionierende Gemeinschaft unausweichlich und schaffen Handlungsrahmen, in dem sich jeder sicher und geborgen bewegen kann.
Jedes Kind hat das Recht und die Fähigkeit, seine Entwicklung durch eigene Aktivität zu vollziehen, d.h. Kinder sind selbst Akteure ihrer Entwicklung und wir stellen in unserer Einrichtung den notwendigen Rahmen dafür, z.B. durch eine verlässliche Betreuung und durch eine anregungsreiche Umgebung mit vielfältigem Lern- und Spielangebot.
 
 

 
Rechtliche Grundlage dazu im SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz § 22 Abs. 2 und 3:
 
Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und Familien orientieren.“
„Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohle der Kinder zusammenarbeiten.“
„Die Erzieherinnen und anderen Mitarbeiter sollen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, nämlich der Umsetzung des Leistungsangebotes, mit den Eltern zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten.“
„Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtungen zu beteiligen.“
 
Bezugnehmend auf den Gesetzestext wird deutlich, dass zwischen Eltern und Erzieher/-innen eine Erziehungspartnerschaft entwickelt werden soll, um gemeinsam die jeweiligen Zielvorstellungen in den verschiedenen Betreuungssystemen „Familie“ und „Einrichtung“ zum Wohle des Kindes abzustimmen. Des Weiteren sind die Eltern bei der Gestaltung des Betreuungsangebots, der Förderung, der Bildung und der Erziehung der Kinder zu beteiligen.
 
Unsere Kindertagesstätte ist eine familienergänzende und familienunterstützende Einrichtung.
 
Um eine positive und qualitativ gute Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu gestalten bedarf es einer vertrauensvollen und engen Zusammenarbeit. Dieses ist die Basis für eine Erziehung zum Wohle des Kindes.
Die Transparenz der pädagogischen Arbeit ist hierzu der Schlüssel zu einem positiven Vertrauensverhältnis zwischen Erzieher/-innen und den Eltern - mit dem Ziel, einen gemeinsamen Entwicklungsweg zu erarbeiten, von denen die Kinder profitieren. Diese Transparenz ist der intensive mündliche und schriftliche Austausch untereinander.
 
Zu Beginn eines jeden Kitajahres laden wir zu einem Informationsabend in unsere Einrichtung ein. Bei diesem Elternabend werden auch die Elternbeiräte gewählt.
Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Interessen der Eltern gegenüber der Kita-Leitung und dem Träger zu vertreten und bei Konflikten zu vermitteln ( Richtlinien des Sozialministeriums über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte nach §5 des Kindergartengesetzes).
 
Die pädagogische Leitung der Einrichtung ist verpflichtet, die Elternvertreter über alle wichtigen Entscheidungen in der Kita zu informieren und ggbf. mit diesen abzustimmen.
 
Der Elternbeirat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Eltern jeder Stammgruppe wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied. Für jedes Mitglied im Elternbeirat ist ein Vertreter zu wählen.
Das Wahlverfahren bestimmen im übrigen die Eltern.
 
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Die Amtszeit des Elternvertreters beträgt in der Regel ein Jahr. Bis zur Wahl des neuen Elternbeirates führt der bisherige Elternbeirat die Geschäfte weiter.
Scheidet das Kind eines Mitgliedes (Vertreters) des Elternbeirates vor Ablauf der Amtszeit aus, endet mit dem Ausscheiden auch die Mitgliedschaft im Elternbeirat.
 

Aufgaben und Rechte des Elternbeirates

 
Informationsrecht
Als Elternvertreter werden Sie von Kita-Seite über alle wichtigen Vorgänge und Entwicklungen in der Kita zeitnah informiert.
Der Elternbeirat ist von der Regelung der Ferien- und Öffnungszeiten, der Festsetzung der Elternbeiträge im Rahmen der für den Träger verbindlichen Regelungen, der Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme der Kinder in die Kita sowie vor der Einführung neuer pädagogischer Konzepte zu hören.
 
Vorschlagsrecht
Die Kita freut sich über Vorschläge für Aktionen, Veranstaltungen und Verbesserungen der pädagogischen Arbeit.
Es liegt im Ermessen der pädagogischen Fachkräfte und der Leitung ob Vorschläge realisiert werden können.
 
Aufgaben des Elternbeirates im Kita-Alltag
Der Elternbeirat unterstützt die Kita bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen und Veranstaltungen.
Bei Konflikten zwischen Eltern und Kita-Leitung bzw. Träger wird der Elternbeirat vermittelnd tätig.
 
Sitzungen des Elternbeirates
Der Elternbeirat tritt auf Einladung seines Vorsitzenden nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich zusammen. Der Elternbeirat ist von seinem Vorsitzenden einzuberufen, wenn der Träger, die Kita-Leitung, mindestens zehn Eltern oder zwei seiner Mitglieder unter Benennung der Besprechungspunkte dies verlangen.
Zu den Sitzungen des Elternbeirates soll die Leitung der Kita nach Bedarf eingeladen werden.
 
Wünsche der Kita-Leitung an den Elternbeirat sind eine offene, ehrliche und konstruktive Kommunikation, ein gesundes Maß an Engagement und Unterstützung sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
 
Weitere Bestimmungen
Der Elternbeirat berichtet den Eltern mindestens einmal im Jahr über seine Tätigkeit.
 
Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Alle Informationen und personenbezogenen Daten, die den Elternvertreter im Rahmen ihrer Tätigkeit offenbart und bekannt werden, müssen vertraulich behandelt werden. Daher werden die Elternvertreter schriftlich über die datenschutzrechtlichen Vorgaben informiert und bestätigen mit ihrer Unterschrift sich entsprechend zu verhalten.
 

 
Während sich die meisten Kinder auf den Wechsel von der Kita in die Grundschule freuen und stolz auf ihren Status als „Schulkind“ sind, mischt sich bei einigen Kindern wie auch Eltern eine Traurigkeit und Angst über den bevorstehenden neuen Lebensabschnitt und dessen Veränderung in der Kindheit mit ein.
Der Wechsel von der Kita in die Grundschule stellt für alle Kinder eine große Herausforderung dar. Sie wechseln von einem bekannten Umfeld in ein völlig neues System mit neuen Bezugspersonen und neuen Rahmenbedingungen. Daher ist es wichtig, die Kinder angemessen auf diesen Wechsel vorzubereiten, damit sie mit den schulischen Anforderungen zurechtkommen. Für einen guten Einstieg in die Schule ist eine gute Grundlage des Lernen  Wollens, der Neugierde, Freude und Anstrengungsbereitschaft wichtig.
Dass dieser Übergang kein Bruch sondern eine Brücke wird, müssen alle Beteiligten, Eltern, pädagogische Fachkräfte der Einrichtung und Lehrkräfte, eine gute, frühzeitige, respektvolle und vertrauensvolle Zusammenarbeit erfahren und erleben können.
 
2. Defintion
  1. Die Großen unserer Einrichtung
    Unter den Großen verstehen wir alle Kinder, die zum nächsten Schuljahresbeginn schulpflichtig sind. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.

  2. Kann-Kinder
    Kann-Kinder nennen wir die Kinder, die bis zum 31. Dezember des Jahres sechs Jahre alt werden. Eine vorzeitige Einschulung von Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind, ist möglich, wenn aufgrund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die vorzeitige Einschulung wird von den Sorgeberechtigen bei der Schulleitung der aufnehmenden Grundschule beantragt, welche die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme an der Schule trifft.

  3. Rückstellkinder
    Die Zurückstellung bietet Eltern und Schule die Möglichkeit, individuell auf die Entwicklung des Kindes einzugehen. Über die Zurückstellung entscheidet die Schule unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. Eltern können schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder für eine Grundschulförderklasse anmelden.
    Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird - hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu. Die Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt.
    Die Förderungs- und Betreuungszeit für ein Kind soll 22 Wochenstunden betragen, wobei die gemeinsame Förderungs- und Betreuungszeit mindestens 13 bis 15 Stunden beträgt. Einzelförderung als zusätzliche und zeitlich begrenzte Maßnahme ist möglich.
    Für zurückgestellte Kinder mit leichten sprachlichen Behinderungen können entsprechende sprachheilpädagogische Maßnahmen durchgeführt werden. Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot durch die Schulverwaltung festgestellt wird, werden nicht aufgenommen.

  4. ESU (Einschulungsuntersuchung)
    Bereits im vorletzten Kitajahr werden die Kinder vom Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Lörrach in unserer Einrichtung hinsichtlich der Schulreife untersucht. Die Eltern erhalten hierfür im Vorfeld ein Informationsschreiben über die Untersuchung und einen Fragebogen zum Ausfüllen. Zudem erhalten die Eltern ein Schreiben über die Entbindung der Schweigepflicht, so dass sich die pädagogischen Mitarbeiter mit dem Untersuchers des Fachbereichs Gesundheit über das zu untersuchende Kind austauschen dürfen.
    Sollte ein Kind an dem ihm vorgegebenen Termin verhindert sein, werden die Eltern mit dem Kind zur Untersuchung in das Landratsamt Lörrach eingeladen.
    Nach der Untersuchung erhalten die Eltern Informationen über den Befund der Untersuchung und gegebenenfalls die Aufforderung weitere Untersuchungen durchführen zu lassen. Einen Durchschlag der Untersuchungsergebnisse geben die Eltern bei Ihrem Kinderarzt ab, ein weitere Durchschlag erhält die Kita.
    Die Teilnahme an der ESU ist für die alle Kinder im vorletzten Kitajahr verpflichtend.
 
3. Kooperation
In welche Grundschule das Kind gehen soll, kann nicht frei ausgewählt werden. Die Schulbezirke sind nach Wohnbezirken eingeteilt.  In besonders begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden.
Damit das Kind an der Kooperation mit der Grundschule teilnehmen kann ist das Einverständnis der Eltern notwendig. Mit diesem Einverständnis entbinden die Eltern zugleich die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung gegenüber der Grundschule von ihrer Schweigepflicht, so dass sich die beiden Institutionen im Rahmen der Kooperation miteinander über die Stärken und Schwächen des Kindes austauschen dürfen. 
 
a) Zielsetzung
Kinder sind in ihren Entwicklungs- und Lernprozessen auf Erwachsene angewiesen. Die werden bei ihren Lernerfahrungen gestärkt, wenn sie eine frühzeitige und nachhaltige Begleitung erfahren die ihre natürliche Lernbegeisterung aufgreift und unterstützt. Daran beteiligen sich zunächst Eltern, Familie und das soziale Umfeld des Kindes.
Spätestens nach Eintritt in die Kita sind die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung für die Betreuung, Bildung und Erziehung mitverantwortlich.
Die Ziele einer guten Kooperation sind:
    • Den Kindern den Übergang in die Grundschule erleichtern
    • Kontakt zu den Lehrern aufbauen
    • Kontakt und Beziehung zu den künftigen Mitschülern aufbauen
    • Ängste abbauen
    • Neugierde und Freude auf die Schule wecken
    • Die Räumlichkeiten der Schule kennenlernen
    • In einer altersgemäßen ganzheitlichen Förderung im motorischen, sozialen, kognitiven und emotionalen Bereich werden Bildungsanreize geschaffen.
    • Die Kinder werden bei der Entwicklung eines positiven Selbstbildes, im Selbstvertrauen und in der Selbständigkeit unterstützt und herausgefordert.
    • Die Kinder werden zur Lösung komplexerer Aufgabenstellungen herausgefordert und erhalten dabei von den pädagogischen Fachkräften die notwendige Unterstützung.
    • Die Berücksichtigung aller im Orientierungsplan des Landes Baden Württemberg genannten Bildungs- und Entwicklungsfelder ist gewährleistet.
 
b) Ablauf der Kooperation
Bereits vor den Sommerferien, bevor die Kinder in das letzte Kitajahr starten, besucht die Kooperationslehrerin die Großen in unserer Einrichtung um die Kinder im Spiel frei und ungezwungen kennen zu lernen und zu beobachten.
Nach den Sommerferien und dem Beginn des letzten Jahres in der Kita beginnt für die Großen die Zeit des langsamen Abschiednehmens und der intensiven Vorbereitung auf den neuen Lebensabschnitt. Das letzte Jahr in der Kita erhält hierbei eine besondere Bedeutung.
Die zukünftigen Schulanfänger….
  • Lernen sich als Mitglied der Gruppe der Großen kennen
  • Sollten die Einrichtung regelmäßig besuchen
  • Treffen sich in regelmäßigen Abständen für besondere Angebote mit der Kooperationslehrerin der Grundschule
  • Werden durch spezielle Angebote und Aktivitäten nur für die Großen während des Jahres gefördert und gefordert
  • Haben die Möglichkeit ihre Schultüte in der Kita zu gestalten
  • Werden in die Grundschule zum Unterrichtsbesuch eingeladen
  • Machen spezielle Ausflüge
  • Werden gemeinsam mit ihren Eltern zum Schulcafe in der Kita eingeladen
  • Feiern am Ende des Kitajahres eine Segnungsfeier in der katholischen Kirche mit Eltern, Geschwistern und pädagogischen Fachkräften.
Die Kooperationslehrerin der Grundschule dokumentiert zahlreiche Beobachtungen über jedes einzelne Kind. Die Kooperationslehrerin bietet bei Bedarf Entwicklungsgespräche über den Verlauf der Kooperation an und spricht eine Empfehlung über die richtige Schulwahl aus.
 
c) Gestaltung des Abschiedes von der Kita
Um den Übergang von Kita zur Schule zu schaffen, gehört auch der Abschied von der Kitazeit dazu.
Durch eine positive Einstellung zur Neugier und Vorfreude auf die Schule unterstützen wir das Kind und machen ihm Mut. Durch aufmunternde Gespräche und das Heranführen an den Schulalltag möchten wir dem Kind seine Sorgen und Ängste vor dem Schulbeginn nehmen.
Zum Ende des Kitajahres findet eine Segnungsfeier der künftigen Erstklässler in der benachbarten St. Josefskirche statt.
Als Erinnerung an die Kitazeit bekommen die Kinder ihr Portfolio zum Abschied mit nach Hause.  Das Mitnehmen aller persönlichen Gegenstände des Kindes aus der Kita ist der endgültige Abschied aus der Einrichtung.
 
 
 
 
 
 
 
 

Mit dem Eintritt in die Kita beginnt für das Kind und dessen Familie ein neuer Lebensabschnitt. Bis dahin hatte das Kind seine wichtigsten Bezugspersonen im familiären Umfeld.
Nun soll das Kind in einer fremden Umgebung neue Bezugspersonen und Spielkameraden kennenlernen, die es einen Teil ihres Lebens begleiten werden.
Die Eltern des Kindes sind in dieser Phase besonders gefordert:
Sie müssen lernen das Kind los zu lassen um die Möglichkeit zu geben, zu einer eigenständigen kleinen Persönlichkeit heran zu wachsen.
Jeder Neuanfang und jeder neue Lebensabschnitt ist begleitet von Vorfreude und Neugier, aber auch von Ängsten und Abschied von Vertrautem.
Genau diese Trennungen sind beim Kind, wie auch bei den Eltern, mit vielen unterschiedlichen Gefühlen verbunden.

Eingewöhnung:
 
Die Eingewöhnungsphase umfasst den kompletten Zeitraum vom Vertragsgespräch bis zur Eingliederung in den kompletten, strukturierten Tagesablauf in der Stammgruppe und die ganze Einrichtung. Sie beinhaltet alle Schritte, die dazu nötig sind, dass das Kind und die Eltern eine vertrauensvolle und sichere Bindung zu den pädagogischen Fachkräften in der Einrichtung aufgebaut haben.
Durch eine stundenweise Eingewöhnung, die individuell und bei jedem Kind unterschiedlich lange dauert, geben wir dem Kind und den Eltern zu verstehen, dass der Kitaalltag ohne Mama und Papa stattfindet.
Unsere Erfahrung zeigt, dass das Kind durch klare Strukturen und Absprachen leichter in den Kitaalltag findet und besser mit der Trennung klar kommt. Aus diesem Grund ist es unabdingbar dass die Eltern sich an unsere Vorgaben und Absprachen halten !
Es kann sein dass in der ersten Zeit beim Kind wie auch beiden Eltern Tränen fließen. Die Phase der Eingewöhnung wird mit einem Gespräch zwischen Eltern und Bezugserzieherin nach ca. sechs bis acht Wochen beendet. In diesem Gespräch geben wir Ihnen Rückmeldungen wie sich das Kind in der Gruppe integriert, welche Vorlieben wir beobachten konnten, welche Spielpartner und Spielorte Ihr Kind bevorzugt und vieles mehr. Auch haben Sie die Möglichkeit Fragen zu unserem Tagesablauf zu stellen und Unklarheiten zu beseitigen.
 
Pädagogische Ziele der Eingewöhnung
  • Ein Vertrauensverhältnis zwischen Kind, Eltern und pädagogischer Fachkraft soll geschaffen und entwickelt werden
  • Kind, Eltern und pädagogische Fachkraft lernen sich kennen und entwickeln eine tragfähige Bindung und Beziehung
  • Das Kind soll sich angenommen fühlen und Vertrauen fassen in die neue Umgebung
  • Das Kind und die Kinder der Stammgruppe/Einrichtung nehmen Kontakt miteinander auf und schließen Freundschaften
  • Das Kind lernt Räume, den Tagesablauf, die Regeln, Rituale und Grenzen kennen.
  • Stetiger Informationsaustausch von Eltern und pädagogischen Fachkräften
  • Die Eltern erhalten Informationen und Einblicke in die pädagogische Arbeit, in die organisatorischen Rahmenbedingungen und Abläufe der Kita
  • Dem Kind wird außerhalb der Familie Sicherheit und Geborgenheit gegeben, so dass es sich angenommen fühlt mit all seinen Eigenschaften
 
Der Prozess der Eingewöhnung:
  1. Erstkontakt mit der Einrichtung
    Bereits vor Eintritt in die Kita haben die Familien die Möglichkeit Kontakt zur Einrichtung aufzubauen durch Geschwisterkinder, Kita-Feste, Teilnahme an öffentliche Angebote,…
    Informationen zur Struktur der Einrichtung und deren Profil  können der Homepage www.kath-rheinfelden.de/Einrichtungen entnommen werden.
  1. Anmeldung in der Kita
    Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Onlineportal www.little-bird.de.
    Die Vormerkung auf dem Internetportal ist weder für Eltern noch für die Kita verbindlich.
  2. Reservierung eines Kitaplatzes
Im Januar eines jeden Kalenderjahres werden die Reservierungszusagen an die Familien versendet, welche unsere Einrichtung als Priorität 1 angegeben haben. Ab Februar erhalten alle weiteren Prioritäten eine Reservierungszusage.
Die Eltern haben ab dem Tag des Zugangs der Reservierungszusage ein Zeitfenster von 14 Tagen, mit dem Link in der Mail den Kitaplatz anzunehmen oder abzulehnen. Reagiert eine Familie nicht auf die Reservierungszusage so gilt die Reservierung nach Ablauf der 14-Tage-Frist als abgelehnt. In diesem Falle wie bei der Ablehnung eines angebotenen Platzes ist der Rechtsanspruch der Familie auf einen Kitaplatz verwirkt.
Nach positiver Rückmeldung auf die Reservierungszusage erhalten die Eltern eine Einladung zum Vertragsgespräch. Das Vertragsgespräch findet mit der Leitung der Einrichtung statt.
 
  1. Vertragsgespräch
Beim Vertragsgespräch bekommen die Familien das Aufnahmeheft mit allen relevanten Hinweisen und Bedingungen für die Aufnahme in eine Katholische Tageseinrichtung für Kinder.
Dies beinhaltet:
    • Den Aufnahmevertrag
    • Die Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftenmandats
    • Den Aufnahmebogen
    • Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und die ärztliche Impfberatung
    • Die Einverständniserklärung für das Abholen des Kindes durch andere Begleitpersonen neben den sorgeberechtigten Eltern
    • Die Einverständniserklärung zur Teilnahme an Veranstaltungen
    • Datenschutzrechtliche Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte
      • Einwilligungserklärung zur Erfassung von Daten zur Bildungs- und Entwicklungsdokumentation
      • Einwilligungserklärung für Ton- und Videoaufzeichnungen
      • Einwilligung für interne Veröffentlichungen, Fotos, Druckmedien, Veröffentlichung von Druckmedien im Internet
      • Einwilligungserklärung für Veranstaltungen für Druckmedien und Website
      • Einverständniserklärung für das Entfernen von Zecken
      • Schweigepflichtserklärung zur Eingewöhnungszeit in der Kita
Des Weiteren werden der Familie zahlreiche Flyer zur Struktur der Einrichtung wie auch der pädagogische Leitfaden ausgehändigt sowie das Schreiben mit dem ID-Code für die Kita-App.
Zudem erhält die Familie den Flyer und das Formular zur Berechnung der Elternbeiträge für alle Kinder in Rheinfelder Kindertageseinrichtung. Die Eltern müssen im Vertragsgespräch  mit ihrer Unterschrift quittieren, dass sie über die Möglichkeit der Reduzierung des Beitrages informiert wurden: stellen sie den Antrag auf Gebührenermäßigung nicht wird von unserer Abrechnungsstelle automatisch der Höchstbeitrag eingezogen.
Für die Rückgabe der Vertragsunterlagen haben die Familien ein Zeitfenster von vier Wochen. Werden die Vertragsunterlagen innerhalb dieser Frist nicht vollständig und korrekt ausgefüllt in der Kita abgegeben wird der Kitaplatz an eine andere Familie vergeben und der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gilt als verwirkt.
Nachdem die Familie alle für die Aufnahme relevanten Formulare in doppelter Ausführung ausgefüllt, unterschrieben und wieder in der Kita abgegeben haben wird das Aufnahmeheft von der Leitung der Einrichtung weiter bearbeitet.
Nach Durchsicht auf Vollständigkeit leitet die Einrichtungsleitung das Vertragsheft an die Geschäftsführung weitern.  Erst mit dieser Unterschrift tritt der Vertrag zwischen der Familie und der Einrichtung in Kraft.
Im nächsten Schritt bekommen die Sorgeberechtigten die Durchschläge der Vertragsunterlagen zu gesendet.
Etwa zwei bis drei Monate vor der Aufnahme des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben mit Datum und Uhrzeit des ersten Tages. Das Schreiben beinhaltet zudem das Kita-ABC mit wichtigen Regularien unserer Einrichtung sowie das Eingewöhnungskonzept samt Ablaufstruktur der Eingewöhnung.
Bereits vor dem ersten Tag in der Kita laden wir die Familien zu unseren Aktivitäten und Informationsveranstaltungen in die Einrichtung ein.
 
Erster Kitatag:
Die Eltern melden sich an ihrem ersten Tag in der Kita im Büro an und werden von der Leitung zur Stammgruppe ihres Kindes begleitet und an die Bezugserzieherin übergeben.
Die Bezugserzieherin wird am ersten Tag versuchen behutsam Kontakt zum Kind aufzubauen, es die ganze Zeit begleiten und dennoch zurückhaltend in der Beobachterrolle bleiben.
Um den Kind einen harmonischen und guten Start in die Einrichtung zu ermöglichen ist es wichtig, dass in den ersten Tagen nur eine kurze Zeit in der Kita verbracht wird. Die Eltern bleiben am ersten Tag bei Ihrem Kind in der Stammgruppe.
 
Die kommenden Tage:
Da die Eingewöhnungszeit ein sehr individueller Prozess ist und bei jedem Kind anders verläuft, wird jeder Folgetag gemeinsam zwischen Eltern und Bezugserzieherin besprochen.
Bei den ersten Trennungsversuchen haben die Eltern in unserem Elternzimmer die Möglichkeit sich zurückzuziehen und sind trotzdem sowohl für das Kind wie auch die Bezugserzieherin unmittelbar erreichbar.
 
Egal an welchem Tag der Eingewöhnung:
Es ist wichtig dass die Eltern mit ihrem Kind klare Absprachen treffen und sich daran halten.
Dies könnte sein, dass die Eltern dem Kind jeden Morgen ein Buch oder eine Geschichte vorlesen oder ein Bild malen.
Danach übernimmt die pädagogische Fachkraft die Begleitung des Kindes. Sie ermöglicht dem Kind alles Neue kennen zu lernen und sich in den Tagesablauf einzufinden.
Ganz wichtig ist, dass sich die Eltern immer von ihrem Kind verabschieden und in den ersten Tagen zu Beginn der ersten Abholphase in der Einrichtung sind (12:00 Uhr). Wir legen großen Wert darauf, dass die Kinder und Eltern am Morgen beim Ankommen die Stammgruppenerzieher begrüßen und sich beim Abholen bei einer pädagogischen Fachkraft verabschieden.
Eltern wie Fachkräfte verfolgen das gleiche Ziel:
Wir möchten dass sich das Kind in der Kita wohl und geborgen fühlt!
 
Die kommenden Wochen
Nach den ersten Tagen fällt es dem Kind wie auch den Eltern immer leichter in den Kitaalltag zu starten.
Nun können die Zeiten in der Kita ausgedehnt werden und das Kind kann Schritt für Schritt den ganzen Tagesablauf miterleben.
Zusammen mit der Bezugserzieherin geht das Kind in andere Gruppen um einen ersten Kontakt zu den anderen Kindern und Mitarbeiter aufzunehmen.
 
Ende der Eingewöhnung
Nach ca sechs bis acht Wochen führt die Bezugserzieherin mit den Eltern ein Gespräch über die Eingewöhnungsphase, die bei jedem Kind unterschiedlich lang sein kann.
Gemeinsam werden die vergangenen Wochen reflektiert und  die Eltern haben die Möglichkeit noch anstehende Fragen zu klären.
Mit diesem Gespräch gilt die Eingewöhnung als abgeschlossen.
 
Besonderheiten:
Wir haben eine Betriebserlaubnis, die uns ermöglicht, Kinder ab einem Alter von zwei Jahren und neun Monaten aufzunehmen.
Bis zu dem Monat, in dem die Kinder ihren dritten Geburtstag feiern, müssen die Eltern die monatlichen Gebühren für einen U3-Platz bezahlen und das Kind belegt zwei Kitaplätze.
 
Kinder mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten
Wir nehmen Kinder mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in unserer Einrichtung auf.
Hierzu muss jedoch geklärt werden, unter welchen materiellen und räumlichen Voraussetzungen das Kind aufgenommen werden kann, welche zusätzlichen Hilfen notwendig sind und ob die Gegebenheiten der Einrichtung der Entwicklung des Kindes gerecht werden. Ist dies nicht der Fall kann ein Kind nicht betreut werden.
Die Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen bezüglich Pflege, Personalschlüssel, Aufsichtspflicht, Tagesstruktur und Zusatzbetreuung muss geklärt werden.
Die medizinische Betreuung und eventuelle Medikamentengabe muss abgeklärt und sowohl ärztlich wie seitens des Trägers der Einrichtung genehmigt werden.
Je nach Bedarf müssen Fachdienste hinzu gezogen werden.
 
 
 
 

Im Zuge der Weiterentwicklung zum Kinder- und Familienzentrum haben wir in einem Projekt mit der Kita St. Michael und in Kooperation mit der Kinderarztpraxis Dr. Müller eine „grüne Laufmappe“ entwickelt.
Diese Entwicklungsmappe soll als Qualitätsmerkmal unserer Einrichtung die Kooperation mit den Kinderärzten vertiefen und ausbauen, und Ihnen als Eltern eine Hilfe bei Arzt- und Therapeutenterminen sein, wie auch bei Entwicklungsgesprächen in unserer Kita.
Oftmals werden gleiche oder sehr ähnliche Frage- und Aufgabenstellungen in den von der Kita verwendeten Entwicklungsbögen und denen der U-Untersuchungen und Entwicklungstests der Kinderärzte verwendet.  Alle beteiligten Stellen können anhand der Entwicklungsmappe sehen wer für die optimale Förderung des Kindes involviert ist und so kann, das Einverständnis der Eltern zur Entbindung der Schweigepflicht vorausgesetzt, gezielt Kontakt zu den einzelnen Stellen aufgenommen werden.
Durch die Sammlung der Unterlagen soll die Zusammenarbeit der einzelnen Stellen vereinfacht werden und die Eltern haben stets einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand und möglicher Entwicklungsmaßnahmen zum Wohle ihres Kindes.
Es ist in der Entscheidung der Eltern, ob und wie sie die Mappe nutzen möchten.
Es liegt in der Verantwortung der Eltern die Laufmappe nach ihrem Ermessen zu führen und die Eltern alleine entscheide, wer und welche Stellen sich über ihr Kind austauschen dürfen.
 
Inhalt der Mappe:
  • Daten des Kindes und der Eltern
  • Kita
  • Kinderarzt
  • Laufzettel (Übersicht über enthaltene Berichte und Mitteilungen
  • Mutterpass
  • Gelbes Kinder-Untersuchungsheft
  • Impfausweis
  • Entbindung der Schweigepflicht
  • Entwicklungsberichte / Elterngespräche/Beobachtungen der Kita
  • Grenzsteine der Entwicklung
  • Empfehlung/ Berichte des behandelnden Arztes
  • Berichte, Mitteilungen, Sonstige Unterlagen (anderer Stellen wie z.B. SPZ, Therapeuten,…)
  • Persönliche Adressenliste ( Wichtige Adressen für die Unterstützung der Entwicklung)
Die Entwicklungsmappe wird allen Eltern beim Eingewöhnungsgespräch vorgestellt und ist kostenlos.
 

Wir arbeiten in unserer Kita nach dem Stammgruppenkonzept.
Unsere Gruppenräume sind in Erlebnisbereiche mit unterschiedlichen Schwerpunkten eingeteilt. So besitzt unser Haus eine Theater- und Textilwerkstatt, eine Lernwerkstatt für Zahlen und Buchstaben, eine Sinneswerkstatt, eine Kreativwerkstatt, eine Bücherei, einen Projektraum, eine Bewegungsbaustelle, eine Malecke, ein Bauzimmer, einen Intensivraum für Kleingruppenarbeit, ein Lego- und Konstruktionsbereich und ein Kinderbüro.
Jedes Kind ist einer Stammgruppe von je 25 Kindern sowie festen Bezugserzieherinnen der Stammgruppe zugeteilt. Dadurch haben die Kinder das Gefühl der Gruppenzugehörigkeit. Die Kinder kommen jeden Morgen in ihrer Stammgruppe an, haben hier ihren festen Garderobenplatz und werden von „ihrer“ Bezugserzieherin in Empfang genommen und begrüßt. Während der Freispielphase von 7:30 – 9:00 Uhr dürfen die Kinder alle Erlebnisbereiche und Spielecken des kompletten Hauses nutzen. Bei Ertönen des Gongs treffen sich die Kinder in ihrer Stammgruppe zum Morgenkreis. Während diesem „Gruppentreff“ wird die Anwesenheit der Kinder überprüft und es finden pädagogische Angebote statt und die Kinder erfahren alle wichtigen Informationen des Tages, wie z.B. in welchen Raum welches Angebot stattfindet. Im Anschluss an den Morgenkreis wird in der Stammgruppe gemeinsam gevespert. 
Nach dem Vesper finden in den Stammgruppen gezielte Aktivitäten statt wie z.B. ein gemeinsamer Spaziergang oder Kreativangebote. Die Kinder können auch an Aktivitäten anderer Stammgruppen teilnehmen bzw. es werden von vornherein gruppenübergreifende  pädagogische Aktionen angeboten.
An zwei Tagen in der Woche, montags und donnerstags, kommt es durch das Läuten einer Glocke zu einer Öffnung aller Erlebnisbereiche.  Die Kinder können sich vorab im Morgenkreis entscheiden wo sie hin möchten und an offenen Angeboten in den einzelnen Erlebnisbereichen teilnehmen. In jedem Raum hält sich eine pädagogische Fachkraft auf, welche die Kinder gezielt anleitet.
Die Angebotsdauer ist festgelegt und die Kinder müssen bis zum Ende daran teilnehmen, um so eine Unruhe im Haus und das Stören anderer Erlebnisbereiche zu vermeiden. Erst wenn die Glocke erneut ertönt können die Kinder wieder in ihre Stammgruppen zurückkehren – natürlich kann man sich auch weiter in dem gewählten Erlebnisbereich verweilen. 
 
 

Die Grundlage unseres pädagogischen Handelns finden Sie hier