Ehe

Eine kirchliche Hochzeit kommt in Betracht, wenn Sie Ihre Ehe auf das Fundament des christlichen Glaubens stellen wollen und dafür den Segen Gottes erbitten.
Wenn einer der beiden Partner einer anderen christlichen Konfession angehört oder religionslos ist, ist eine katholische Trauung nicht ausgeschlossen. Dies macht jedoch nur Sinn, wenn beide Partner die kirchliche Trauung und die damit verbundenen Werte mittragen können, auch wenn das vom nichtkatholischen Partner nicht in Bezug auf Gott geschehen muss.
Wenn ein Partner katholisch ist und der andere einer anderen christlichen Konfession angehört, ist eine Trauung unter Mitwirkung zweier Geistlicher möglich.
Ist ein Partner aus der Kirche ausgetreten, kann die Hochzeit Anlass sein, über einen Wiedereintritt nachzudenken. Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf! 
Für den Fall, dass ein Partner entweder einer anderen Religion angehört oder bereits einmal verheiratet war und geschieden ist, sind besondere Klärungen erforderlich. Wir beraten Sie gerne! 
Wenn Sie zur kirchlichen Trauung entschlossen sind, nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig (am besten ein halbes Jahr oder mehr vor dem geplanten Termin) mit dem Pfarrbüro Kontakt auf, damit für den Wunschtermin ein Diakon oder Priester zur Verfügung steht und die entsprechende Kirche noch nicht anderweitig belegt ist. 

Ansprechpartner Pfarrbüros