FAQ - Häufig gestellte Fragen

 
Über das Online-Portal LittleBird können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz in unserer Einrichtung anmelden.
Ihr Vorteil: Sie sehen alle Angebote auf einen Blick, können Informationen nach unterschiedlichen Kriterien wie z.B. Umkreis, Öffnungszeiten, pädagogisches Konzept filtern und finden so die Betreuungsangebote, die am besten zu Ihnen und Ihrem Kind passen.
Mit der Registrierung legen Sie Ihre Benutzerdaten und alle erforderlichen Daten zur Anmeldung Ihres Kindes an und können mit Ihrem persönlichen Login jederzeit die hinterlegten Daten einsehen und Änderungen vornehmen.
An die betreffende Kita werden nur die für die entsprechende Anmeldung notwendigen Daten übermittelt.
 
 
Je früher, desto besser! In der Regel wird ca. ein halbes Jahr im Voraus über die Vergabe der Kita-Plätze entschieden. Ihre Anmeldung sollte spätestens ein halbes/dreiviertel Jahr vor dem gewünschten Betreuungsbeginn vorliegen, damit sie berücksichtigt werden kann.
Das heißt, Ihr Kind muss bis spätestens 31.12. des Vorjahres im Portal vorgemerkt sein. Immer Anfang des neuen Jahres erfolgt dann die Vergabe der Plätze ab September.
 
 
Wenn Sie für unsere Kita eine Vormerkung erstellt haben, werden wir über den Eingang einer neuen Vormerkung informiert. Diese wird dann unsererseits geprüft und übernommen. Sie erhalten eine Email zur Bestätigung.
Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.
 
Nach der Eingangsbestätigung der Vormerkung heißt es zunächst einmal Geduld haben. Über die Vergabe der Kitaplätze wird in der Regel erst ein halbes Jahr im Voraus entschieden.
Kindergartenplätze (für Kinder ab 3 Jahren) werden in der Regel immer im September frei, wenn die schulpflichtigen Kinder die Kita verlassen haben. Somit erfolgt die Vergabe der Plätze zum Jahresbeginn und sollte bis Ende März abgeschlossen sein.
Bei Krippenplätzen lässt sich nicht pauschal voraussagen, wann diese frei werden, da die Kinder im Alter von drei Jahren in die Kindergartengruppe wechseln. Bei der Vergabe von Krippenplätzen spielen sehr viele unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Die Vergabe ist maximal ein Jahr im Voraus möglich.
Sobald wir Ihnen einen Betreuungsplatz anbieten können, erhalten Sie von uns eine Reservierungszusage per Email, die Sie dann in einer Frist von zwei Wochen entweder bestätigen oder ablehnen müssen.
WICHTIG: Achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihrer Emailadresse und geben Sie eventuelle Änderungen unbedingt an (gerne per Email direkt an die Kita)!
 
Selbstverständlich ermöglichen wir Ihnen gerne, die Kita zu besichtigen und auch uns persönlich kennenzulernen.
Besichtigungstermine finden in der Regel Dienstagnachmittag um 15:00 Uhr statt. Bei Interesse melden Sie sich bitte per Email oder telefonisch dafür an.
 
Der Übergang von der Familie in die Kita ist sowohl für das Kind als auch für die Eltern und für die pädagogischen Fachkräfte eine aufregende Zeit, voller neuer Erfahrungen und Herausforderungen.
Wichtig für das Gelingen der Eingewöhnung ist die Begleitung des Kindes durch eine ihm vertraute Person, die während der gesamten Eingewöhnungszeit zuverlässig verfügbar ist und sich ihrer Bedeutung für das Kind bewusst ist.
Jede Familie wird in der Eingewöhnungszeit von einer bestimmten pädagogischen Fachkraft begleitet, die sich als neue Bezugsperson für das Kind anbietet und die Eltern und Kind in der Bewältigung des Übergangsprozesses unterstützt.
Je jünger ein Kind ist, desto sensibler reagiert es auf Veränderungen und desto mehr Unterstützung benötigt es bei der Bewältigung von Übergängen.
Grundsätzlich gilt jedoch: Jedes Kind hat das Recht darauf gut anzukommen und behutsam in der Bewältigung der Trennung von der Bezugsperson und des Übergangs in die Kita begleitet zu werden, daher sind die folgenden zeitlichen Angaben lediglich als Richtwerte/ Erfahrungswerte gedacht.
 
Gesamtdauer: 4 Wochen
  1. Woche: Besuchszeit in der Kita beginnt mit 1 Std. am Tag und wird im Verlauf der Woche – je nach Verhalten des Kindes – langsam gesteigert. Die Bezugsperson ist in den ersten drei Tage immer im Zimmer anwesend. Priorität hat der Beziehungsaufbau zwischen Kind und Bezugserzieherin. Ein erster kurzer Trennungsversuch findet frühestens am vierten Tag statt. Die Bezugsperson verlässt in der ersten Woche die Einrichtung nicht.
  2. Woche: Besuchszeit in der Kita wird weiter verlängert und auch die Trennungszeiten von der Bezugsperson werden ausgeweitet. In der Regel verbringt das Kind Ende der zweiten Woche bereits den ganzen Vormittag in der Kita. Auch in der zweiten Woche ist die Bezugsperson in der Einrichtung anwesend, so dass sie jederzeit, wenn es nötig ist, wieder für das Kind da sie kann.
  3. und 4. Woche: Die Trennung von der Bezugsperson wird nun immer kürzer und das Kind bewältigt im Beisein seiner Bezugserzieherin den Kitaalltag. Und die Besuchszeit wird nun auch über die besonders sensible Schlafsituation ausgedehnt. Die Bezugsperson ist in dieser Zeit nicht mehr dauerhaft in der Einrichtung, ist aber jederzeit erreichbar, so dass sie im Fall, dass sie vom Kind gebraucht wird, innerhalb kurzer Zeit wieder in der Einrichtung sein kann.
In der Regel hat das Kind in dieser Zeit schon eine tragfähige Beziehung zu seiner neuen Bezugserzieherin aufgebaut und bewältigt mit deren Unterstützung im Laufe der 3. Und 4. Woche den Kita-Alltag ohne die Anwesenheit der Bezugsperson.
 
Gesamtdauer: 2 Wochen
  1. Woche: Besuchszeit in der Kita beginnt mit 2 Std. am Tag und wird im Verlauf der Woche – je nach Verhalten des Kindes – gesteigert. Die Bezugsperson ist am ersten Tag immer im Zimmer anwesend. Priorität hat der Beziehungsaufbau zwischen Kind und Bezugserzieherin. Ein erster kurzer Trennungsversuch findet frühestens am zweiten/dritten Tag statt. Die Bezugsperson verlässt an den ersten drei Tagen die Einrichtung nicht.
  2. Woche: Besuchszeit in der Kita wird weiter verlängert und auch die Trennungszeiten von der Bezugsperson werden ausgeweitet. In der Regel verbringt das Kind in der zweiten Woche bereits den Vormittag in der Kita. Die Trennung von der Bezugsperson wird nun immer kürzer und das Kind bewältigt im Beisein seiner Bezugserzieherin den Kita-Alltag. Die Bezugsperson ist in dieser Zeit nicht mehr dauerhaft in der Einrichtung, ist aber jederzeit erreichbar, so dass sie im Fall, dass sie vom Kind gebraucht wird, innerhalb kurzer Zeit wieder in der Einrichtung sein kann.
In der Regel hat das Kind in dieser Zeit schon eine tragfähige Beziehung zu seiner neuen Bezugserzieherin aufgebaut und bewältigt mit deren Unterstützung nach den ersten zwei Wochen ohne die Anwesenheit der Bezugsperson.
 
Generell gilt: Eine gelingende Eingewöhnung legt den Grundstein für eine erfolgreiche Entwicklungsbegleitung und -förderung in der Kita! Deswegen gehen wir dabei individuell auf die Bedürfnisse der Kinder ein und geben jedem Kind die Zeit, die es benötigt.
 
Die Kitagebühren sind für alle Kindertageseinrichtungen in Rheinfelden einheitlich gestaltet. Sie richten sich nach der vertraglich festgelegten Betreuungsform und dem Alter des Kindes.
 
Elternbeiträge für alle Kinder in Rheinfelder Kindertageseinrichtungen 
 
 
 
 

Abrechnung der Elternbeiträge

Die Abrechnung der Elternbeiträge wird von einer externen Abrechnungsstelle verwaltet. In unseren kath. Kindertageseinrichtungen nutzen wir für die Bezahlung der Elternbeiträge das Lastschriftverfahren.
Die Lastschriften für die Elternbeiträge und gegebenenfalls Essensgelder werden jeweils zum 05. des Monats eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag.
Sollen Sie aus bestimmten Gründen wünschen, den Elternbeitrag per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung zu bezahlen, bitten wir Sie, sich diesbezüglich mit der Abrechnungsstelle in Verbindung zu setzen.
Bei Fragen oder Anliegen zum Elternbeitrag, wenden Sie Sie sich bitte telefonisch oder per Email an die Abrechnungsstelle.
Abrechnungsstelle Marianne Thomann
Hotzenweg 4, 79713 Bad Säckingen
Tel.: 07761 55 34 824
Mail: abrechnung@kath-rheinfelden.de
Unabhängig vom Aufnahmedatum Ihres Kindes und Dauer der täglichen Besuchszeit in der Kita (Eingewöhnungszeit) wird immer der volle Monatsbeitrag der von Ihnen in Anspruch genommenen Betreuungsform erhoben.
 

Feststellung des Grundbeitrages

Abhängig von der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren haben Sie die Möglichkeit, bei der Stadt Rheinfelden eine „Feststellung des Grundbeitrages“ zu beantragen. Haben Sie also zwei oder mehr in der Familie lebende Kinder unter 18 Jahren, können Sie eine solche Feststellung des Grundbeitrages beantragen. Diese gilt bis zum Austritt des Kindes aus der Kita und wird seitens der Stadt bei Beitragsänderungen entsprechend angepasst und muss nicht mehr erneut gestellt werden.
 

Ermäßigung der Elternbeiträge

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung der Elternbeiträge aufgrund des Einkommens bei der Stadtverwaltung Rheinfelden im Amt für Familie, Jugend und Senioren zu stellen. Sollte Ihr Bruttojahreseinkommen unter 61.000€ liegen, können Sie einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen. Die Ermäßigung ist frühestens ab dem Monat des Antragseinganges bei der Stadtverwaltung gültig.
Bitte beachten Sie, dass diese Beitragseinstufungen aufgrund des Einkommens jeweils nur für ein Kindergartenjahr bzw. bis Ablauf der Befristung gelten und somit jährlich rechtzeitig vor Ende Dezember bzw. dem genannten Enddatum einen neue Einstufung beim Amt für Familie, Jugend und Senioren beantragt werden muss.
Sollte Ihr Bruttojahreseinkommen sehr gering sein, also beispielsweis unter 31.000€ jährlich liegen, besteht außerdem zusätzlich die Möglichkeit, eine Beitragsübernahme durch das Landratsamt Lörrach (Fachbereich wirtschaftliche Jugendhilfe) zu beantragen. Einen ersten Antrag hierfür erhalten Sie auf Anfrage bei der Stadt Rheinfelden. Sie können sich jedoch auch direkt an die Zentrale des Landratsamtes Lörrach (07621/410-0) wenden. Dort wird man Sie entsprechend weiterverbinden.
 
WICHTIG
Wird bei der Stadt Rheinfelden kein Antrag auf Feststellung des Grundbeitrags/Gebührenermäßigung gestellt, muss der Elternbeitrag ohne Ermäßigung entrichtet werden.
Der Antrag auf Gebührenermäßigung muss spätestens bis zum 15. des Monats gestellt werden, ansonsten gilt er erst ab dem folgenden Monat.
Liegt vor Erfolgen der ersten Lastschrift keine Einstufungsmitteilung der Stadt vor, wird automatisch der Elternbeitrag ohne Ermäßigung für ein Kind erhoben.
Sollten Elternbeiträge nicht rechtzeitig auf dem Konto der Kita eingehen, erhalten Sie zunächst ein erstes Mahnschreiben mit der Aufforderung, den rückständigen Elternbeitrag plus angefallener Bankrücklastschriftgebühren der Banken innerhalt von 7 Tagen auf das Konto der Kita zu überweisen. Sollten Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, geht das Mahnverfahren automatisch weiter. Nach einem letzten, weiteren Mahnschreiben wird die Angelegenheit dann an das Inkassounternehmen Creditreform in Freiburg weitergegeben.
 
 
 
 
 
 
Generell muss die Kündigung des Betreuungsvertrages schriftlich und fristgerecht bei uns eingehen.
Die Kündigung muss mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende erfolgen.
Eine ordentliche Kündigung zum Ende des Monats, der dem Monat vorausgeht, in dem die Kita-Ferien beginnen (August), ist ausgeschlossen. (D.h. eine Kündigung zum 31.07. ist NICHT möglich!)
Beim regulären Eintritt in die Schule (Schulpflichtigkeit) ist eine Kündigung nicht erforderlich. Der Vertrag endet automatisch zum 31.08. mit dem Schuleintritt des Kindes.
  
Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
 
In der Regel ist unsere Einrichtung zwischen Weihnachten und Neujahr für alle Gruppen und im August 3 Wochen für die VÖ-Gruppen bzw. 2 Wochen für die GT-Gruppen geschlossen.
Weitere Schließtage fallen häufig auf Brückentage. Außerdem ist die Kita an zwei Tagen im Jahr (meist im Anschluss an die Sommer- und Weihnachtsferien) wegen der pädagogischen Planungstage geschlossen.
Zusätzlich ist unsere Einrichtung an allen gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg, sowie an Heiligabend und Silvester geschlossen.
Den aktuellen Schließtageplan finden Sie unter Downloads auf der Startseite.
 
 
 
Ansteckende Krankheiten müssen gemeldet werden.
Das Infektionsschutzgesetz, welches mit der Unterschrift des Aufnahmevertrages vertraglich anerkannt wird, verpflichtet Eltern, eine ansteckende Krankheit zu melden. Weiterhin gibt das Gesetz klare Richtlinien vor, wie man sich im Krankheitsfall zu verhalten hat. Wir möchten Sie bitten sich an diese Vorgaben zu halten.
 
Wir bitten um eine schnellstmögliche Meldung (über die Kita-App) von Krankheiten Ihrer Kinder bei:
Bitte beachten Sie, dass Kinder mindestens 48 Stunden beschwerde- und symptomfrei sein müssen, um die Kita wieder besuchen zu können!
 
Wir schicken kranke Kinder nach Hause
Wenn ein Kind im Laufe des Kita-Tages erkrankt, rufen wir die Eltern an, damit sie ihr krankes Kind abholen.
Wir achten beim morgendlichen Bringen darauf , ob ein Kind Krankheitssymptome wie Antriebslosigkeit, glasige Augen, Fieber, heftiger Schnupfen oder Husten, Erbrechen oder Durchfall zeigt. Sollte dies der Fall sein, können wir das Kind nicht zur Betreuung annehmen, sondern bestehen darauf, dass die Eltern ihr Kind wieder mit nach Hause nehmen. Wir wissen, dass dies im Falle einer Berufstätigkeit für die Eltern schwierig ist. Auf der anderen Seite müssen wir auch Sorge für die anderen Kinder und unsere Mitarbeiterinnen tragen.
 
Ansteckungsgefahr für andere Kinder und Erzieherinnen
Jede Familie trägt selbst mit die Verantwortung dafür, dass andere Kinder sich nicht am ihrem kranken Kind anstecken können.
Auch unsere Mitarbeiterinnen sind einer großen Ansteckungsgefahr ausgesetzt, was im Ernstfall dazu führen kann, dass das Betreuungsangebot reduziert oder ganze Gruppen im Notfall geschlossen werden müssen, wenn mehrere Fachkräfte erkranken.