Förderverein

 
Ziele
Die Tage in der Kindertageseinrichtung sind eine wichtige Zeit im Leben unserer Kinder. Hier erleben und lernen sie viel auf ihrem Weg zu eigenständigen Persönlichkeiten. Wir verstehen diesen Weg als Teamarbeit zwischen Kindergartenleitung, Erzieherinnen und Eltern.
Wir haben den Förderverein gegründet, um als Eltern die Kindertageseinrichtung und somit unsere Kinder durch finanzielle und materielle Spenden, vor allem aber auch in ideeller und ganz praktischer Hinsicht zu unterstützen.
 
Finanzielle Unterstützung
Durch Spenden wollen wir Mittel für die zusätzliche Ausstattung der Kindertageseinrichtung bereitstellen.
 
Organisatorische Unterstützung
Unsere Kindertageseinrichtung braucht ein engagiertes Team, das mit kreativen Ideen hilft und aktiv zupackt, wenn praktische Hilfe benötigt wird.
 
Projektbezogene Unterstützung
Wir möchten konkrete Projekte zur weiteren Verbesserung der Bedingungen im Außen- und Innenbereich der Einrichtung durchführen und zählen dabei auf Ihre Ideen und Ihre Mithilfe.
 
Unterstützen Sie uns als Mitglied oder Sponsor des Fördervereins !
 
 

1. Vorsitzende
Melanie Merz
Tel: 0172-2458437
 
2. Vorsitzende
Natalie Buhl
Tel: 0157-86796675
 
 
Kassiererin
Annica Barth
Tel: 0176-20341970
 
  
Mailkontakt:
Foerderverein.st.josef@kath-rheinfelden.de
 
 
Bankverbindung:
IBAN: DE37683500480001077668
BIC: SKLODE66XXX
 

 
 

Für die Nutzung des Sport- & Spieleanhängers wird zwischen dem Mieter und dem Förderverein ein Mietvertrag geschlossen.
 
Das Spiel- und Sportmobil darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden.
 
Bei der Nutzung der Spiele wird die allgemeine Verkehrssicherheitspflicht und Aufsicht vom Mieter übernommen.
Es ist auf das jeweils empfohlene Lebensalter der Kinder zu achten.
Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr.
Der Mieter hat das Spiel- und Sportmobil sowie das Inventar pfleglich zu behandeln. Er hat während der Mietdauer die Unterbringung an einem diebstahlsicheren Ort zu gewährleisten.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.
Wird ein Schaden an einem Spielgerät festgestellt, muss der Betrieb unverzüglich eingestellt werden. Die Beschädigung ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Die Spielgeräte sind ordnungsgemäß, sauber, trocken und vollständig (siehe Inventarliste) wieder einzuräumen. Ebenso ist der Innenraum des Kofferanhängers vor der Rückgabe zu reinigen.
Stellt der Vermieter fest, dass zusätzliche Reinigungsarbeiten nach der Rückgabe durchzuführen sind, werden diese dem Mieter mit einem Stundensatz von 25,- Euro in Rechnung gestellt.
Beim abgestellten Kofferanhänger sind Türen und Fenster ordnungsgemäß zu verschließen bzw. zu sichern. Das Kupplungsschloss muss angebracht und abgeschlossen werden.
Bei der Rückgabe wird eine Inventarkontrolle durchgeführt. Über festgestellte Schäden oder fehlendes Inventar wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterschreiben ist. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Alle Reparaturen werden durch den Vermieter in Auftrag gegeben. Die entstehenden Kosten hat der Mieter zu tragen. Eigene Reparaturen sind ausdrücklich nicht erlaubt.
Die Prüfung und Feststellung der ordnungsgemäßen Rückgabe erfolgt innerhalb einer Woche nach dem Rückgabedatum. In besonderen Fällen (z. B. Urlaubszeit) kann die Zeit verlängert werden. Dafür werden individuelle Absprachen getroffen.
 
Das Spiel- und Sportmobil wird gegen eine Miete von 100,- Euro für einen Zeitraum von drei Tagen ausgeliehen werden.
Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr von 50,- Euro pro angefangenen Tag berechnet.
Die Terminbuchung erfolgt ausschließlich über die E-Mail-Adresse des Vermieters: (foerderverein.st.josef@kath-rheinfelden.de).
Grundsätzlich ist eine Kaution von 150,- Euro zu entrichten, die bei Rückgabe zurückgezahlt wird, sofern alles in Ordnung ist.
Das Spiel- und Sportmobil wird dem Vermieter zu einem fest vereinbarten Termin übergeben.
Wird das Spielmobil bestellt, jedoch nicht pünktlich abgeholt, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50,- Euro fällig, wenn nicht spätestens zwei Wochen vor den Übergabetermin per E-Mail abgesagt wurde.
In besonders begründeten Fällen kann von der Stornogebühr abgesehen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Vermietung besteht nicht.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Belegung jederzeit zu stornieren, falls das Spiel- und Sportmobil oder Teile davon aufgrund eines Schadens repariert werden müssen und nicht zur Vermietung zur Verfügung stehen.
Das Spiel- und Sportmobil darf nicht Dritten überlassen werden. Es ist strikt untersagt, den Anhänger für andere Zwecke zu nutzen.
 
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass er selbst bzw. der Fahrer des Zugfahrzeugs im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Dies ist bei Übergabe anzuzeigen, wenn z. B. eine dritte Person das Zugfahrzeug fährt. Eine gültige Fahrerlaubnis ist bei Übergabe grundsätzlich vorzulegen.
Das Spiel- und Sportmobil ist verkehrshaftpflichtversichert.
Zum Transport darf nur ein geeignetes und zugelassenes Kraftfahrzeug mit Anhängerkupplung benutzt werden.
Der Mieter hat bei der Übernahme des Anhängers die Maße, das zulässige Gesamtgewicht und die technische Funktionsfähigkeit des Anhängers zu beachten und zu überprüfen.
Die Versicherung des Anhängers tritt nur für Schadensfälle ein, wenn dieser nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. In allen anderen Fällen haftet die Versicherung des Zugfahrzeuges. Besteht für das Zugfahrzeug keine Haftpflichtversicherung, haftet der Mieter persönlich.
Unfallschäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden und von der Polizei zu protokollieren.
Das gleiche gilt für Brand-, Entwendungs- und Wildschäden. Bei einem Unfall sind Fotos und ein Unfallprotokoll zu erstellen.
Bei Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Kofferanhängers zu gewährleisten, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu verständigen bzw. sich eine Reparaturgenehmigung einzuholen.
 
Für den Verlust von Fahrzeugpapieren, Zubehör, Inventar und/oder Schlüsseln haftet der Mieter.