Benutzungsgebühren für Kinder von 3 – 6 Jahren
Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung werden unterschiedlich bemessen.
Sie sind abhängig von
* dem Einkommen der Eltern,
* der Anzahl der Kinder in einer Familie,
* der Betreuungszeit.
Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge für den Besuch eines Regelkindergartens ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.
Anträge auf Gebührenermäßigung der Elternbeiträge können bei der Stadt Rheinfelden, Amt für Familien, Jugend und Senioren, gestellt werden.
Ansprechpartner:
Frau Romina Ranert, Telefon 07623-95339
Friedrichstrasse 6, 79618 Rheinfelden
Maßgebend für die Zuordnung zu einer Einkommensklasse ist grundsätzlich das Jahresbruttoeinkommen der Sorgeberechtigten in dem der Antragsstellung vorausgegangene Kalenderjahr.